CUBE events
Veranstalter: Cube Events s.r.o.
IČO (Handelsregisternummer): 22194959 | Sitz: N. A. Někrasova 651/6, Bubeneč (Prag 6), 160 00 Prag
Web: https://www.cube-events.cz/
1. Teilnahme an der Veranstaltung und Zustimmung zur Hausordnung
Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Personen über 18 Jahre. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes bestätigt jede Person ausnahmslos, dass sie sich mit dieser Hausordnung vertraut gemacht hat und mit deren Inhalt einverstanden ist. Diese Hausordnung ist für alle Teilnehmer der Veranstaltung verbindlich, unabhängig davon, auf welche Weise sie ihr Ticket erworben haben und ob sie der ursprüngliche Käufer des Tickets waren. Die aktuelle Fassung der Hausordnung ist auf der Website des Veranstalters sowie am Eingang zum Gelände einsehbar.
2. Ticket und Erkennungsarmband
Jeder Teilnehmer erhält ein Erkennungsarmband fürs Handgelenk, das zum Betreten des Veranstaltungsgeländes berechtigt und das Ticket ersetzt. Für verlorene, nicht genutzte oder beschädigte Tickets bzw. Armbänder wird kein Ersatz geleistet. Das Erkennungsarmband ist ein Wertgegenstand; seine Fälschung und Veränderung ist untersagt. Nach dem Abnehmen vom Handgelenk verliert das Armband seine Gültigkeit.
3. Sicherheitskontrolle am Einlass
Beim Einlass ins Gelände wird jeder Teilnehmer einer Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst unterzogen. Die Kontrolle besteht aus einer visuellen Prüfung von Taschen und mitgeführten Gegenständen. Bei Verweigerung der Kontrolle wird dem Teilnehmer der Zutritt zum Gelände verwehrt, ohne Anspruch auf Erstattung des Eintritts.
4. Sanktionen bei Verstößen gegen die Hausordnung
Ein Teilnehmer, der gegen diese Hausordnung verstößt oder dessen Verhalten die Sicherheit der Veranstaltung, anderer Personen oder von Eigentum gefährdet, kann vom Ordnungsdienst vom Gelände verwiesen werden, ohne Anspruch auf Erstattung des Eintritts. Das Erkennungsarmband kann einem solchen Teilnehmer entzogen werden.
5. Ordnungsdienst
Als Ordnungsdienst gelten im Sinne dieser Hausordnung Personen, die im Auftrag des Veranstalters für die Sicherheit und den Ablauf der Veranstaltung sorgen und auf ihrer Kleidung oder Akkreditierung mit der Aufschrift SECURITY oder STAFF gekennzeichnet sind. Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen dieser Personen sowie den Anweisungen der Polizei, Feuerwehr und des Rettungsdienstes Folge zu leisten.
6. Verbot der Mitnahme ins Gelände
Ins Veranstaltungsgelände dürfen nicht mitgeführt werden:
Waffen jeglicher Art sowie alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen verwendet werden können. Sprays, ätzende, brennbare oder färbende Stoffe sowie andere Behälter mit gesundheitsschädlichen Substanzen. Glasflaschen, PET-Flaschen, Becher, Krüge, Dosen, Konserven oder andere Gegenstände aus zerbrechlichem, splitterndem oder außergewöhnlich hartem Material. Feuerwerkskörper, Signalraketen, Rauchbomben und sonstige pyrotechnische Gegenstände einschließlich Abschussvorrichtungen. Alkoholische Getränke sowie andere süchtig machende, berauschende oder psychotrope Substanzen jeglicher Art. Koffer, große Taschen, Regenschirme. Kameras mit Wechselobjektiven und Videokameras. Das Anfertigen von Fotos und Videos mit professioneller Ausrüstung ist nur vorab akkreditierten Fotografen gestattet. Teilnehmer dürfen nur mit Mobiltelefonen oder Kompaktkameras fotografieren.
8. Verbotene Aktivitäten im Gelände
Im Veranstaltungsgelände ist außerdem untersagt:
Gläser mit im Gelände gekauften Getränken aus dem Gelände hinauszutragen. Auf Bauwerke und Einrichtungen im Veranstaltungsbereich zu klettern oder darüber zu steigen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Absperrungen, Treppen und andere Konstruktionen. Berauschende, süchtig machende, toxische und psychotrope Substanzen zu konsumieren. Mit Hunden oder anderen Tieren das Gelände zu betreten, mit Ausnahme von Blindenführhunden. Bereiche zu betreten, die für Teilnehmer nicht freigegeben sind (z. B. Backstage-Bereiche, Bereiche für Künstler, technische Bereiche). Mit offenem Feuer zu hantieren, Feuerwerkskörper oder Signalraketen anzuzünden oder abzuschießen. Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Gegenstände oder Flüssigkeiten auf die Produktionsfläche (DJ-Pult, Bühne) oder auf andere Teilnehmer zu werfen. Mit Motorrädern, Fahrrädern, Inlineskates, Skateboards, Rollern, Tieren usw. ins Gelände zu fahren. Falschmeldungen zu verbreiten oder Panik auszulösen. Einrichtungen, Ausstattung, Wände oder Gänge im Gelände zu beschädigen, zu beschriften, zu bekleben oder zu bemalen. Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Orte (Toiletten im Gelände) zu verrichten. Werbe- oder Propagandamaterialien im Gelände zu verteilen oder zu platzieren bzw. Marketingaktivitäten ohne Genehmigung des Veranstalters durchzuführen. Das Gesicht absichtlich zu verdecken, um die eigene Identifikation zu verhindern (Sturmhaube, Schal vor dem Gesicht usw.).
9. Pflichten der Teilnehmer
Der Teilnehmer ist verpflichtet:
Diese Hausordnung einzuhalten und den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungsdienstes (SECURITY/STAFF) sowie den Anweisungen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zu folgen und die Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik einzuhalten. Das Erkennungsarmband während des gesamten Aufenthalts im Gelände fest angelegt und unbeschädigt am Handgelenk zu tragen und es auf Verlangen zur Kontrolle vorzuzeigen. Ist der Teilnehmer bei der Kontrolle nicht Inhaber des Armbands, muss er ein Armband kaufen oder das Gelände unverzüglich verlassen. Sich so zu verhalten, dass er durch sein Handeln nicht die Sicherheit anderer Personen und deren Eigentum sowie die Einrichtungen im Gelände gefährdet und andere Teilnehmer nicht einschränkt oder belästigt. Sauberkeit und Ordnung zu wahren und jegliches Verhalten zu unterlassen, das die Gesundheit oder das Eigentum von Teilnehmern und Künstlern gefährdet. Dem Veranstalter oder dem Ordnungsdienst jeden festgestellten Mangel zu melden, der eine Gesundheits- oder Sachschädigung verursachen könnte. Bei Verletzungen oder anderen Notfällen sofort eine mit SECURITY/STAFF gekennzeichnete Person zu benachrichtigen. Sich im Gelände umsichtig zu bewegen, Verletzungen zu vermeiden und sich nur in den für Teilnehmer vorgesehenen Bereichen aufzuhalten.
10. Sicherheit und Haftung des Teilnehmers
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstaltung in einer Umgebung mit hoher Lautstärke, Lichteffekten und hoher Personendichte stattfindet, und ist verpflichtet, sein Verhalten entsprechend anzupassen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Gesundheitszustand und seine aktuelle Teilnahmefähigkeit selbst einzuschätzen. Der Veranstalter haftet nicht für Gesundheits- oder Sachschäden, die dem Teilnehmer infolge seines Gesundheitszustands, eigenen Handelns, Unachtsamkeit, Unterschätzung von Risiken oder Nichteinhaltung dieser Hausordnung und der Anweisungen des Ordnungsdienstes entstehen.
Der Veranstalter haftet nicht für Gesundheits- oder Sachschäden, die dem Teilnehmer infolge einer Vergiftung durch Alkohol, berauschende, psychotrope oder süchtig machende Substanzen bzw. infolge von Handlungen unter deren Einfluss entstehen. Der Konsum solcher Substanzen ist im Gelände untersagt (siehe Punkt 8); ein Teilnehmer, der gegen dieses Verbot verstößt, handelt vollständig auf eigenes Risiko.
Im Gelände steht ein Sanitätsdienst zur Verfügung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, jede Verletzung oder Verschlechterung des Gesundheitszustands (bei sich selbst oder bei anderen Personen) dem nächsten Mitglied des Ordnungsdienstes (SECURITY/STAFF) oder direkt dem Sanitätspersonal zu melden.
Der Teilnehmer haftet für Schäden, die er an der Ausstattung und den Einrichtungen des Geländes, an der technischen Ausrüstung der Veranstaltung oder am Eigentum anderer Personen verursacht. Umfang und Höhe des Schadens werden anhand der Begutachtung des beschädigten Gegenstands bzw. einer fachlichen Bezifferung (Servicebericht, Reparaturrechnung, Sachverständigengutachten) festgestellt. Der Teilnehmer hat das Recht, sich zur Schadensermittlung zu äußern. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den bezifferten Schaden in voller Höhe zu ersetzen.
Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder Gesundheitsschäden von Teilnehmern, es sei denn, der Schaden wurde durch einen Rechtsverstoß seitens des Veranstalters verursacht und steht damit in unmittelbarem Zusammenhang.
11. Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen, Schutz personenbezogener Daten
Bei der Veranstaltung werden Foto-, Audio- und Videoaufnahmen angefertigt. Die Aufnahmen können zu journalistischen, künstlerischen und werblichen Zwecken gemäß § 84–90 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, verwendet werden.
Zu Werbe- und Marketingzwecken verarbeitet der Veranstalter personenbezogene Daten der Teilnehmer (insbesondere ihr Abbild) gemäß den auf der Website des Veranstalters www.blackoutevents.cz veröffentlichten Datenschutzgrundsätzen.
Der Teilnehmer hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken zu widersprechen. Zur Ausübung dieses Rechts kann er den Veranstalter über die auf der Website des Veranstalters angegebenen Kontaktdaten kontaktieren.
12. Rechte des Veranstalters
Der Veranstalter ist berechtigt:
Einen Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Hausordnung, bei Gefährdung der Sicherheit der Veranstaltung oder anderer Personen bzw. aus anderen schwerwiegenden betrieblichen Gründen ohne Anspruch auf Erstattung des Eintritts vom Gelände zu verweisen. Durch den Ordnungsdienst eine visuelle Kontrolle von Taschen und mitgeführten Gegenständen durchzuführen. Den Teilnehmern Anweisungen zu erteilen, um den sicheren Ablauf der Veranstaltung sowie den Schutz von Gesundheit und Eigentum der Teilnehmer zu gewährleisten. Das Programm der Veranstaltung bei unerwarteten Ereignissen zu ändern, einschließlich einer vorzeitigen Beendigung der gesamten Veranstaltung.
13. Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung ist für alle Besucher der Veranstaltung gültig und wirksam. In Angelegenheiten, die durch diese Hausordnung nicht geregelt sind, gelten ergänzend die auf der Website des Veranstalters www.cube-events.cz veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzgrundsätze.
Diese Hausordnung wurde in Übereinstimmung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch Nr. 89/2012 Slg. und weiteren allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik erstellt.
